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2013/59/Euratom - Änderung des europäischen Strahlenschutzrechts

Am 17.01.2014 ist die „Richtlinie 2013/59/EURATOM DES RATES vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung [..]“ veröffentlicht worden.

Diese europäische Richtlinie muss innerhalb von 4 Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Bis Februar 2018 muss in Deutschland und allen übrigen Euratom-Mitgliedstaaten die Gesetzgebung im Strahlenschutz an die 2013/59/EURATOM angepasst werden.

Wesentliche Neurungen sind dabei:

  • das Herabsetzen des Organdosisgrenzwertes für die Augenlinse
  • die Einführung von Dosisrichtwerten für geplante Expositionssituationen
  • die Einführung von Referenzwerten bei natürlicher Strahlenexposition, insbesondere für Radon
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