Am 17.01.2014 ist die „Richtlinie 2013/59/EURATOM DES RATES vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung [..]“ veröffentlicht worden.
Diese europäische Richtlinie muss innerhalb von 4 Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Bis Februar 2018 muss in Deutschland und allen übrigen Euratom-Mitgliedstaaten die Gesetzgebung im Strahlenschutz an die 2013/59/EURATOM angepasst werden.
Wesentliche Neurungen sind dabei:
- das Herabsetzen des Organdosisgrenzwertes für die Augenlinse
- die Einführung von Dosisrichtwerten für geplante Expositionssituationen
- die Einführung von Referenzwerten bei natürlicher Strahlenexposition, insbesondere für Radon