Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und das Atomgesetzt (AtG) wurden am 26.07.2016 geändert.
Änderungen in der StrlSchV wurden in den §§ 17, 29 und 74 vorgenommen sowie in der Anlage X Teil B. Die Änderungen notwendig machte die Gründung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), auf das nun an den entsprechenden Stellen verwiesen wird.
Bitte beachten Sie, dass Sie, unabhängig von der Relevanz der Änderungen für die ZfP, immer den aktuellen Abdruck der StrlSchV verfügbar halten bzw. auslegen oder aushängen müssen. Den genauen Wortlaut der Änderungen finden Sie im BGBl S. 1843.