Am 12. Mai hat das Bundeskabinett das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz â StrlSchG) beschlossen. Damit ist der Weg frei für die Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung.
Die aktuelle Fassung des StrlSchG finden Sie hier.