Die Typ B (U)-85-Zulassungen (Revision 15) für den GammaMat TI, TI-F, TI-FF sind nur noch bis 30.Juni 2017 gültig!
Ab 1. Juli darf ohne eine erneuerte Typ B(U)-Zulassung für diese Versandstücke keine Beförderung gemäß ADR durchgeführt werden.
Gleichzeitig sollten Sie prüfen, inwieweit die Umgangs- und Lagerungsgenehmigungen auf die Typ B(U)-Zulassungen zurückgreifen.
Zuständig für eine Aktualisierung der Zulassungen beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) ist NTP Radioisotopes (Europe) in Belgien. Leider sind von NTP bis zum heutigen Datum die entsprechenden Unterlagen beim BfE nicht eingereicht worden.