Mit dem 31. Dezember 2018 laufen die Typ B(U)-Zulassungen der folgenden Gammaarbeitsgeräte aus:
D/2011/B(U)-85 Rev. 15 – GammaMat TI
D/2012/B(U)-85 Rev. 15 – GammaMat TI-F
D/2013/B(U)-85 Rev. 15 – GammaMat TI-FF
D/2015/B(U)-85 Rev. 15 – GammaMat TK 30
D/2016/B(U)-85 Rev. 15 – GammaMat TK 100
D/2048/B(U)-85 Rev. 14 – GammaMat TK 1000
Bitte beachten Sie hierzu: Nach Ablauf der Typ B(U)-Zulassungen der Arbeitsbehälter, dürfen diese nur noch in Verpackungen transportiert werden, die eine Typ B(U)âZulassung besitzen. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) hat diesbezüglich der Verwendung der PO-12 Verpackung uneingeschränkt zugestimmt. Die Genehmigungen für die Beförderung müssen unbedingt dahingehend angepasst werden. Bitte prüfen Sie zusätzlich, wenn nicht bereits geschehen, ob Ihre Genehmigungen für Umgang und Lagerung auf Typ B(U)âZulassungen verweisen.
Wenn Sie in Besitz eines der o. g. Co60-Arbeitsbehälters sind, sollten Sie schnellstmöglich Kontakt zu Ihrem Lieferanten aufnehmen, um Möglichkeiten für die Fortsetzung des Umgangs oder eine Entsorgungsstrategie abzustimmen.
Download: Stellungnahme BfE – PO-12 Verpackung