Vom 21. bis 22. Mai 2019 war Premiere im Ausbildungszentrum Berlin. Wir begrüßten zwölf Teilnehmer zum Kursus âStrahlenschutzbeauftragter für die Beförderungâ (SB BF), der deutschlandweit erstmalig stattfand.
Neue Gesetzgebung für die Beförderung radioaktiver Stoffe
Bisher war für eine Genehmigung zur Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 16 bzw. 18 StrlSchV) keine für den Strahlenschutz fachkundige Person erforderlich. Dies hat sich zum Jahreswechsel mit der neuen Gesetzgebung geändert.
Für die für die Beförderung erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz sind nun ein behördlich anerkannter Strahlenschutzkurs, eine entsprechende Berufsausbildung und Sachkunde erforderlich. Die Fachkunde ist â wie bisher â nach § 30 Absatz 1 Satz 3 StrlSchV bescheinigungspflichtig.
Termine zukünftig in Dortmund und Berlin
Die DGZfP bietet SB BF- und SB A BF-Kurse zukünftig in den Ausbildungszentren Berlin und Dortmund an. Die nächsten Kurse finden vom 12. bis 13. September 2019 in Dortmund statt.
Wir bieten den Kursus SB BF ohne Teilnahmevoraussetzungen als zweitägige Veranstaltung an. Sie beinhaltet auch das GG Modul der Fachkunde-Richtlinie Technik (nach StrlSchV).
Für Teilnehmer, die das GG Modul der Fachkunde-Richtlinie Technik (nach StrlSchV) innerhalb der letzten drei Jahre bereits erworben haben, bieten wir den Kursus auch als eintägigen Aufbaukurs SB A BF an.
An dieser Stelle nochmals herzlichen Glückwunsch an unsere ersten Teilnehmer, die auch zwei Tage Strahlenschutz- und Gefahrgutrecht nicht aus der Ruhe bringen konnten.