Am 6. Mai 2020 wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Strahlenpass nach § 174 der Strahlenschutzverordnung (AVV Strahlenpass) im Kabinett beschlossen.
Die AVV Strahlenpass musste aufgrund der seit 2019 geltenden neuen Rechtsvorschriften im Strahlenschutz überarbeitet werden. Man hat dies auch genutzt, um einen europaweit möglichst einheitlichen Strahlenpass zu entwickeln.
Weitere Informationen zur AVV Strahlenpass finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).
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