Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat Ende September ein Schreiben u.a. an die für den Vollzug des Strahlenschutzrechts zuständigen obersten Landesbehörden verschickt. Darin verweist das BMU auf den Umstand, dass durch die Corona-Krise Anforderungen der SEWD-Richtlinie nicht oder nur teilweise erfüllt werden können.
Das BMU bittet daher die für den Vollzug des Strahlenschutzrechts zuständigen obersten Landesbehörden, von ihrem Ermessensspielraum in erforderlichem Umfang Gebrauch zu machen. Es solle vermieden werden, dass Genehmigungen für den Umgang oder für die Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen aufgrund von nicht erfüllbaren oder nachweisbaren Sicherungsanforderungen nicht erteilt werden. Wichtige Bereiche der Medizin, Industrie und Forschung sollen nicht blockiert werden oder gar zum Erliegen kommen.
Die DGZfP-Strahlenschützer arbeiten momentan auf Hochtouren, um Ihnen schnellstmöglich einen Strahlenschutzkurs für die mit Sicherungsaufgaben betraute Person (SB SI AS) anbieten zu können.
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Fachkunde-Richtlinie für die mit Sicherungsaufgaben betraute Person