Menü

Radon-Messung an Arbeitsplätzen

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wird noch bis Ende das Jahres Radon-Vorsorgegebiete ausweisen. In diesen Vorsorgegebieten müssen u. a. Arbeitnehmer in besonderem Maße vor dem radioaktiven Gas Radon geschützt werden. Der Schutz vor ionisierender Strahlung ist eine Arbeitgeberpflicht.

Welche Maßnahmen auf die Betriebe zukommen und wie Sie die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen ermitteln können, erfahren Sie in der aktuellen Pressemitteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz.

Das könnte Sie auch interessieren

Kommen Sie zu uns, wenn ZfP Ihre Leidenschaft ist

Werden Sie Teil unserer einzigartigen Gemeinschaft und entdecken Sie alle Mitgliedervorteile.

Jetzt Mitglied werden

Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihre Nachricht

Deutsche Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung

Max-Planck-Straße 6
12489 Berlin
Telefon: +49 30 67807-0
Kontaktieren Sie uns