Seit dem 01. Januar 2021 muss bei Genehmigungsverfahren die SEWD-Richtlinie berücksichtigt werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat die zuständigen Landesbehörden um „Augenmaß“ bei der Umsetzung gebeten. Wir hatten Sie darüber bereits im Oktober 2020 informiert.
Dieser Bitte sind die zuständigen Behörden weitestgehend nachgekommen. Aufgrund des erweiterten Prüfumfangs kommt es derzeit allerdings zu Verzögerung bei den Genehmigungsverfahren. Dies betrifft ausdrücklich auch die Genehmigungen für die Beförderung radioaktiver Stoffe.
Daher: Stellen Sie Anträge auf Genehmigung so früh wie möglich!
Bei Fragen wenden Sie sich gern jederzeit an unsere Strahlenschutzabteilung:
E-Mail: strahlenschutz@dgzfp.de