Die ECM-Zertifzierungspflicht gilt bald auch für Nicht-Güterwagen und somit für alle Bereiche im Eisenbahnwesen. Die europäische Kommission hat die Verantwortung für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen neu geregelt.
Diese besagt, dass in Zukunft alle Halter von Eisenbahnfahrzeugen eine zuständige Stelle für die Instandhaltung (ECM â Entity in Charge of Maintenance) für ihre Schienenfahrzeuge festlegen müssen. Bisher ist diese Zertifizierungspflicht nur auf die Instandhaltung von Güterwagen beschränkt. Zukünftig wird dies allerdings für alle Schienenfahrzeuge gelten. Ein wichtiges Element des Instandhaltungssystems nach ECM Verordnung ist die ZfP.
Lassen Sie sich am 7. März 2019 in unserem Ausbildungszentrum Dortmund informieren. Ihre Anmeldung richten Sie bitte an: ausbildung@dgzfp.de.
Weitere Informationen und Programmpunkte entnehmen Sie dem Flyer.