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Richtlinie: Mindestanforderungen für Schulungsstätten

Richtlinie für Schulungsstätten - Mindestanforderungen an Ausstattung und Organisation (A 05)

Vom Fachausschuss für Berufs- und Ausbildungsfragen (ABAF)

Die Richtlinie vom Fachausschuss für Berufs- und Ausbildungsfragen (ABAF) legt Mindestanforderungen für Schulungsstätten im System der DGZfP fest, die eine strukturierte Ausbildung von ZfP-Personal anbieten. Ziel ist es, einheitliche Schulungsbedingungen an allen Standorten sicherzustellen. Jede Schulungsstätte muss die Anforderungen erfüllen und ein Anerkennungsverfahren gemäß dieser Richtlinie durchlaufen.

Die Richtlinie A 05  ist ab sofort im Publikationsshop erhältlich.

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