Voraussetzungen für die Zertifizierung
-
Nachweis der Schulung
Vor der Zertifizierung müssen Sie an Schulungen teilnehmen, die von Schulungsorganisationen durchgeführt wurden, die von der DPZ anerkannt sind. Dazu müssen die von der DPZ geforderten Mindestschulungszeiten nachgewiesen werden.
Teilnahmebescheinigungen, die von anderen als den oben genannten Schulungsorganisationen ausgestellt wurden, können von der DPZ nicht für die Zertifizierung berücksichtigt werden. Es können nur Schulungen nach DIN EN ISO 9712 anerkannt werden. Schulungen nach SNT-TC-1A, DIN 54161 (Prüfwerker), DIN EN 4179 usw. werden für die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9712 nicht anerkannt.
-
Nachweis über industrielle ZfP-Erfahrung
Für die Zertifizierung ist der Nachweis der Mindesterfahrungszeit erforderlich. Ihr Arbeitgeber muss die Erfahrungszeit auf dem Zertifizierungsantrag bestätigen. Bei Selbständigen muss die Erfahrungszeit durch einen Referee im Zertifizierungsantrag bestätigt werden.
-
Nachweis zufriedenstellender Sehfähigkeit / Körperliche Eignung
Für die Zertifizierung muss die zufriedenstellende Sehfähigkeit nachgewiesen werden. Dabei ist die Nahsehfähigkeit jährlich zu überprüfen, das Farbsehvermögen muss alle 5 Jahre überprüft werden.
- Nachweis der bestandenen Prüfung(en)
-
Der Zertifizierungsantrag
Für die Ausstellung eines Zertifikats muss bei der DGZfP-Personalzertifizierungsstelle (DPZ) ein Antrag gestellt werden. Um Ihren Zertifizierungsantrag zügig zu bearbeiten, füllen Sie bitte den Antrag vollständig aus. Eine Zertifizierung ist auch nachträglich möglich. Sie muss jedoch innerhalb von 5 Jahren nach der Prüfung beantragt werden. Wer diese Frist versäumt, muss die Qualifizierungsprüfung erneut ablegen.
-
Einhaltung der berufsethischen Regeln
Mit der Antragstellung bestätigen Sie, dass Sie die berufsethischen Regeln einhalten werden. Ein Verstoß gegen die berufsethischen Regeln berechtigt die DPZ jederzeit Zertifikate zu entziehen.
-
Änderungen im Arbeitsverhältnis
Der Zertifikatsinhaber ist verpflichtet, die DPZ unverzüglich über eine Beendigung / Änderung des Arbeitsverhältnisses zu informieren.