Durch die europäische Richtlinie 2013/59/EURATOM (Euratom-Richtlinie) ist die Bundesregierung gemäß Artikel 106 dieser Richtlinie verpflichtet, die inhaltlichen Vorgaben bis 6. Februar 2018 in nationales Recht umzusetzen.
Die Richtlinie 2013/59/EURATOM wird durch das neue Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und weiteren Regelungen auf Verordnungsebene in das deutsche Recht eingehen. Das Strahlenschutzvorsorgegesetz, die Strahlenschutzverordnung und die Röntgenverordnung werden vom StrlSchG abgelöst werden.
Interessant wird das Jahr 2017 unter dem Blickwinkel, dass die Regelungen auf Verordnungsebene erst noch erarbeitet werden müssen. Insbesondere, da die Trennung in Strahlenschutz- und Röntgenverordnung nicht fortgeführt wird. Auch die Anwender könnten diesen zeitlichen Druck 2018 zu spüren bekommen, wenn neben dem Strahlenschutzgesetz, noch eine Vielzahl an Verordnungen rechtskräftig werden.