Am 27. März 2020 ist die Strahlenschutzverordnung geändert worden.
Die Änderungen betreffen Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen in Bezug auf den Schutz schwangerer Personen und die Qualitätssicherung.
Bitte beachten Sie, dass, unabhängig von der Relevanz der Änderungen für die ZfP, das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in der aktuellen Fassung zur Einsicht ständig verfügbar gehalten werden müssen.
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