Prüfen, ohne zu zerstören

Die Zerstörungsfreie Prüfung (ZfP) ist eine unverzichtbare Methode in verschiedenen Industriezweigen, um die Qualität und Integrität von Materialien ohne ihre Zerstörung zu überprüfen. Dieses Verfahren spielt eine entscheidende Rolle in Bereichen wie der Luft- und Raumfahrt, dem Maschinenbau, der Öl- und Gasindustrie sowie der Medizintechnik.

Die ZfP umfasst eine Vielzahl von Prüfverfahren, die darauf abzielen, Mängel, Defekte oder Unregelmäßigkeiten in Materialien aufzudecken, ohne dabei das untersuchte Objekt zu beschädigen. Diese Techniken dienen dazu, die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistung von Bauteilen und Strukturen sicherzustellen.

Zu den gängigen Methoden der zerstörungsfreien Materialprüfung zählen die Ultraschallprüfung, die Magnetpulverprüfung, die Wirbelstromprüfung, die Radiografie, die Thermografie und die Schallemissionsprüfung. Jede dieser Techniken hat ihre eigenen Anwendungsgebiete, Stärken und Limitationen, was es ermöglicht, eine breite Palette von Materialien und Bauteilen zu überprüfen.

Die Ultraschallprüfung beispielsweise nutzt Schallwellen, um innere Strukturen und Defekte zu erkennen. Die Magnetpulverprüfung hingegen identifiziert Oberflächenfehler mithilfe magnetischer Felder und feinem Eisenpulver. Die Wirbelstromprüfung erlaubt die Detektion von Rissen durch elektromagnetische Induktion, während die Radiografie mittels Röntgenstrahlen verborgene Mängel sichtbar macht.

Die Auswahl der geeigneten Methode hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art des zu prüfenden Materials, der Art der zu identifizierenden Mängel und den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Anwendung. Insgesamt ermöglichen die Zerstörungsfreien Prüfverfahren eine effiziente und genaue Beurteilung der Materialqualität, was zu einer Steigerung der Sicherheit, Langlebigkeit und Leistung von Produkten und Strukturen führt.

Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmevoraussetzungen nach DIN EN ISO 9712 um an der Schulung teilnehmen zu können:

Stufe 1

  • Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit muss vorliegen.
  • Für die Teilnahme an einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis einer Schulung in der entsprechenden Stufe erforderlich

 

Stufe 2

  • Für die Teilnahme an einer Stufe-2- Schulung ist der Nachweis einer Schulung in der Stufe-1 erforderlich.
  • Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit muss vorliegen.
  • Für die Teilnahme an einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis einer Schulung in der entsprechenden Stufe erforderlich

 

Stufe 1/2

  • Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit muss vorliegen.
  • Für die Teilnahme an einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis einer Schulung in der entsprechenden Stufe erforderlich

 

Direkteinstieg in die Stufe 2

  • Teilnehmende, die eine Ausbildung zum Meister, Techniker oder Ingenieur absolviert haben, können die Schulungszeiten bis zu 50 % reduzieren. Für die Zertifizierung müssen 50 % der Schulungszeiten für die Stufen 1 und 2 nachgewiesen werden.

 

Stufe 3

  • Für die Teilnahme an einer Stufe-3- Schulung ist der Nachweis einer Schulung in der Stufe-1 sowie 2 erforderlich.
  • Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit muss vorliegen.
  • Für die Teilnahme an einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis einer Schulung in der entsprechenden Stufe erforderlich

 

Direkteinstieg in die Stufe 3

  • Schulungen der Stufe 3 richten sich an Teilnehmer, die eine Ausbildung zum Meister, Techniker oder Ingenieur absolviert haben. Soll der Zugang zur Stufe 3-Zertifizierung ohne Stufe 2-Zertifikat erfolgen, muss zwingend die jeweilige Vorbereitungsschulung Fertigkeiten mit Prüfung zur Stufe 2 (2 F) besucht werden. Außerdem muss der Grundlagenkurs der Stufe 3
    (BC 3 M1) mit anschließender Prüfung erfolgreich abgelegt werden. Zur Zertifizierung muss die Schulung der Stufe 3 im Hauptverfahren mit anschließender erfolgreich abgeschlossener Prüfung erfolgen. Teilnehmer ohne höheren Bildungsabschluss benötigen eine langjährige Berufserfahrung in der ZfP (siehe DIN EN ISO 9712, 7.3.2). Für die Zertifizierung müssen die Schulungszeiten für die Stufen 1, 2 und 3 nachgewiesen werden.