Schulungen im Industriebereich Bauwesen
Die Zerstörungsfreie Prüfung, insbesondere von Betonbauteilen, nimmt im Bauwesen eine zunehmend wichtige Rolle ein. Um eine hohe Aussagesicherheit zu gewährleisten und die Unsicherheit durch das Prüfpersonal auf ein Minimum zu reduzieren, ist eine strukturierte sowie einheitliche theoretische und praktische Schulung des Prüfpersonals unerlässlich.
Mit dem Erscheinen der DIN 4871:2022-09 im Jahr 2022, liegt seit Kurzem ein nationales Regelwerk für die Qualifizierung von Personal der Zerstörungsfreien Prüfung im Bauwesen (ZfPBau) vor. Dieses Dokument ist im März 2023 auch in englischer Sprache erschienen.
Unsere ZfPBau-Schulungen nach DIN 4871 richten sich unter anderem an:
- Bauwerks- und Materialprüfende
- Brückenprüfende nach DIN 1076
- Ausschreibende und Anbieter von Prüfdienstleistungen
Die Schulungen werden in Kooperation mit der HTW Berlin in folgenden Verfahren und Prüfaufgaben durchgeführt:
- Grundlagenmodule (GM)
- Rückprallhammer (RH)
- Magnetisch-induktive Verfahren (MI)
- Radar (RA)
- Ultraschall (US)
- Impakt-Echo (IE)
- Druckfestigkeitsnachweis (FC)
- Bewehrungsnachweis (PR)
Welchen Nutzen haben Teilnehmende?
- Einheitliches Schulungs- und Qualifizierungssystem nach DIN 4871
- Einheitliches Zertifizierungssystem nach DIN 4873 (voraussichtlich ab 2024)
- Wahlmöglichkeit, ob ZfPBau-Prüfpersonal einheitlich nach Norm geschult, qualifiziert oder zertifiziert wird
- Unabhängiger Nachweis der Kompetenz gegenüber den Kundinnen und Kunden
- Optimierte Schulungszeiten durch modularen Aufbau
- Innovative Lehrinhalte wie unter anderem:
- Entwicklung einer Strategie zur Bearbeitung einer Prüfaufgabe
- Sicherer Umgang mit dem neuen Werkzeug „Prüfanweisung“ in der ZfPBau zur Schließung der normativen Lücke für reproduzierbare und vergleichbare Prüfergebnisse
- Verfassen von Ausschreibungen in der ZfPBau
Teilnahmevoraussetzungen für Schulungen nach DIN EN 4871
Allgemeine Empfehlung
- Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Sicheres Beherrschen der Grundrechenarten
Stufe 1
- Der/die Teilnehmende muss die Mindesterfahrungszeit zum Zeitpunkt der Schulung nach DIN 4871 Tab. 1 erfüllen.
- Der/die Teilnehmende muss einen schriftlichen Nachweis zufriedenstellender Sehfähigkeit in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Arbeitsgebers erbringen.
- Vor der erstmaligen Qualifizierung ZfPBau Stufe 1 muss das eintägige Grundlagenmodul (Überblick ZfPBau Verfahren) absolviert werden.
Stufe 2
- Vor der erstmaligen Qualifizierung ZfPBau Stufe 2 müssen die Grundlagenmodule nach DIN 4871 Tab. 3 absolviert werden.
- Vor Antritt der Qualifizierungsprüfung muss der Teilnehmende die Schulungszeit nach DIN 4871 Kap. 7 nachweisen.
Direkteinstieg in Stufe 2
- Ein Direkteinstieg ist nach DIN EN 4871 nicht möglich.
Hinweis: Die Schulung im Bereich Bau ist nicht nach DIN EN ISO 9712 zertifizierbar.