Strahlenschutz bei der DGZfP

Die DGZfP bietet anerkannte Strahlenschutzkurse gemäß den Fachkunde-Richtlinien Technik nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und Röntgenverordnung (RöV) an.

Die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs ist eine Voraussetzung, um als Strahlenschutzbeauftragte*r für den Umgang mit radioaktiven Stoffen und/oder den Einsatz von Röntgeneinrichtungen bestellt zu werden.

Hier finden Sie Informationen über die Gültigkeit der Fachkunde-Richtlinien Technik.

Inhouse-Schulungen

Gerne führt die DGZfP auch Inhouse-Schulungen direkt bei Ihnen vor Ort durch. Dies betrifft vor allem die Aktualisierungskurse und Kurse für tragbare handgehaltene Röntgenfluoreszenzanalysatoren (RFA).

Falls Sie bereits über eigene radioaktive Stoffe und/oder Röntgeneinrichtungen mit den entsprechenden Genehmigungen verfügen, sind i. d. R. auch alle anderen Strahlenschutzkurse oder Seminare möglich.

Für Informationen zu Gebühren, Terminen etc. bei Inhouse-Schulungen wenden Sie sich bitte an:

Tel.: +49 30 67807-177
E-Mail: strahlenschutz@dgzfp.de