ZfP-Ver- |
Erfahrung in Tagena |
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Stufe 1 |
Stufe 2 |
Stufe 3 |
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|
mit Stufe 1 |
direkter Zugang |
Hoch- |
mit Stufe 2 |
direkter Zugang mit Hoch- |
|
AT, ET, LT, RTb, UT, TT |
45 |
135 |
180 |
270 |
450 |
540 |
MT, PT, ST, VT |
15 |
45 |
60 |
180 |
240 |
360 |
a Die Dauer eines Arbeitstages beträgt mindestens sieben Stunden, die an einem Tag oder durch akkumulierte Stunden erreicht werden können. Die maximal zulässige Stundenzahl an einem Tag beträgt 12 Stunden. Die Erfahrung in Tagen wird erreicht, indem die Gesamtzahl der akkumulierten Stunden durch 7 geteilt wird. Ein Monat entspricht 20 Arbeitstagen. b Gilt für RT-D, RT-F und RT-FD |
ZfP-Ver- |
Erfahrung in Tagena |
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Stufe 1 |
Stufe 2 |
Stufe 3 |
|
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direkter Zugang |
direkter Zugang mit Hochschulbildung |
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AT, ET, LT, RTb, TT, UT |
34 |
135 |
405 |
MT, PT, VT |
15 |
45 |
270 |
a Die Dauer eines Arbeitstages beträgt mindestens sieben Stunden, die an einem Tag oder durch akkumulierte Stunden erreicht werden können. Die maximal zulässige Stundenzahl an einem Tag beträgt 12 Stunden. Die Erfahrung in Tagen wird erreicht, indem die Gesamtzahl der akkumulierten Stunden durch 7 geteilt wird. Ein Monat entspricht 20 Arbeitstagen. b Gilt für RT-D, RT-F und RT-FD |
7.3.3.3. Eine in der Stufe 1, Stufe 2 oder Stufe 3 zertifizierte Person, die im gleichen ZfP-Verfahren den Sektor wechselt oder einen anderen Sektor oder eine andere Technik hinzufügt, muss zusätzliche Erfahrung von mindestens 25 % der nach Tabelle 3 geforderten Erfahrung, jedoch nie weniger als 15 Tage, sammeln.
ZfP-Verfahren |
Erfahrung in Tagena |
||
Stufe 1 |
Stufe 2 |
Stufe 3 |
|
AT, ET, LT, RTb, TT, UT |
15 |
34 |
68 |
MT, PT, VT |
15 |
15 |
45 |
a Die Dauer eines Arbeitstages beträgt mindestens sieben Stunden, die an einem Tag oder durch akkumulierte Stunden erreicht werden können. Die maximal zulässige Stundenzahl an einem Tag beträgt 12 Stunden. Die Erfahrung in Tagen wird erreicht, indem die Gesamtzahl der akkumulierten Stunden durch 7 geteilt wird. Ein Monat entspricht 20 Arbeitstagen. b Gilt für RT-D, RT-F und RT-FD |
7.3.3.4. Die Erfahrungszeit darf um bis zu 50 %, jedoch nicht auf weniger als 15 Tage reduziert werden, wenn die beantragte Zertifizierung im Geltungsbereich eingeschränkt ist (z. B. Dickenmessung oder automatisierte Prüfungen).
Tabelle 3c — Erfahrungszeit bei im Geltungsbereich eingeschränkter Zertifizierung
ZfP-Verfahren und Technikenb |
Erfahrung in Tagena |
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Stufe 1 |
Stufe 2 |
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mit Stufe 1 |
direkter Zugang |
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ET A, LT CBT, TT TIA, TT TIP, RT CT, RT S, RT FDI, UT PA, UT SB, UT SJ, UT TOFD, UT WT |
23 |
68 |
90 |
MT YK, VT DV, VT DWF |
15 |
23 |
30 |
a Die Dauer eines Arbeitstages beträgt mindestens sieben Stunden, die an einem Tag oder durch akkumulierte Stunden erreicht werden können. Die maximal zulässige Stundenzahl an einem Tag beträgt 12 Stunden. Die Erfahrung in Tagen wird erreicht, indem die Gesamtzahl der akkumulierten Stunden durch 7 geteilt wird. Ein Monat entspricht 20 Arbeitstagen.
b Die Aufzählung ist beispielhaft und kann auch für weitere Kombinationen aus Verfahren und Techniken angewendet werden. |
7.3.3.5. Bis zu 50 % der industriellen Erfahrungszeit dürfen durch ein strukturiertes Erfahrungsprogramm (SEP) erreicht werden. Ein Tag Teilnahme am SEP darf höchstens fünf Tagen industrieller Erfahrung entsprechen. Das SEP muss alle typischen Aufgaben (siehe Abschnitt 6) der jeweiligen Stufe, des jeweiligen Verfahrens und Sektors enthalten. Zusätzlich ist beabsichtigt, spezifische Produkt- und Technikkenntnisse zu erwerben. Das SEP muss im Voraus von der DPZ genehmigt werden und für ein Audit durch die Zertifizierungsstelle zur Verfügung stehen.
ZfP-Verfahren |
Erfahrung in Tagena |
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Stufe 1 |
Stufe 2 |
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mit Stufe 1 |
direkter Zugang |
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MT |
3 |
7 |
10 |
ET, UT |
7 |
19 |
26 |
a Die Dauer eines Arbeitstages beträgt mindestens sieben Stunden, die an einem Tag oder durch akkumulierte Stunden erreicht werden können. Die maximal zulässige Stundenzahl an einem Tag beträgt 12 Stunden. Die Erfahrung in Tagen wird erreicht, indem die Gesamtzahl der akkumulierten Stunden durch 7 geteilt wird. Ein Monat entspricht 20 Arbeitstagen. |
ZfP-Verfahren |
Erfahrung in Tagena |
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Stufe 1 |
Stufe 2 |
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|
mit Stufe 1 |
direkter Zugang |
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MT |
22 |
66 |
88 |
ET, UT |
66 |
189 |
264 |
a Die Dauer eines Arbeitstages beträgt mindestens sieben Stunden, die an einem Tag oder durch akkumulierte Stunden erreicht werden können. Die maximal zulässige Stundenzahl an einem Tag beträgt 12 Stunden. Die Erfahrung in Tagen wird erreicht, indem die Gesamtzahl der akkumulierten Stunden durch 7 geteilt wird. Ein Monat entspricht 20 Arbeitstagen. |