Produkt- und Industriesektoren

Sektoren, die mehrere Produktsektoren umfassen und dabei alle oder einige Produkte oder festgelegte Werkstoffe (z. B. Eisen- und Nichteisenwerkstoffe oder nicht metallische Werkstoffe wie technische Keramik, Kunststoffe und Verbundwerkstoffe) enthalten:

a) Herstellung (m)
b) Prüfung bei Fertigung und Instandhaltung, eingeschlossen Herstellung (s)
c) Eisenbahn-Instandhaltung (r)
d) Luft- und Raumfahrt (a).

Bei der Festlegung eines Industriesektors muss die Zertifizierungsstelle in ihren Veröffentlichungen den Geltungsbereich dieses neuen Sektors in Bezug auf Produkte, Objekte oder Stücke genau angeben.

Eine in einem Industriesektor zertifizierte Person gilt auch als für jeden Sektor zertifiziert, aus denen der Industriesektor zusammengesetzt ist.

Produktsektoren

Pc Gussstücke (c) Eisen- und Nichteisenwerkstoffe
Pf Schmiedestücke (f) Alle Arten von Schmiedestücken, Eisen- und Nichteisenwerkstoffe
Pw Geschweißte Produkte (w) Alle Arten von Schweißverbindungen, eingeschlossen Lötungen, für Eisen- und Nichteisenwerkstoffe
Pt Rohre und Rohrleitungen (t) Nahtlos, geschweißt, Eisen- und Nichteisenwerkstoffe, einschließlich von Flachprodukten für die Herstellung von geschweißten Rohren
Pwp Walzerzeugnisse (wp) Außer Schmiedestücke (z. B. Flachprodukte, Stangen, Stäbe)
 Pp  Verbundwerkstoffe (p)

 

Industriesektoren

Im Herstellung Enthält die Sektoren Pc, Pf, Pt und Pwp
Is Prüfung bei Fertigung und Instandhaltung (eingeschlossen Herstellung und Automotive)
Enthält die Sektoren Pc, Pf, Pw, Pt und Pwp
Irs Eisenbahn-Instandhaltung und Prüfung bei Fertigung und Instandhaltung (eingeschlossen Herstellung)
Enthält die Sektoren Pc, Pf, Pw, Pt und Pwp
IrI Eisenbahn-Instandhaltung
Infrastruktur
Enthält die Sektoren Pc, Pf, Pw und Pwp
IrW Eisenbahn-Instandhaltung
Werkstätten
Enthält die Sektoren Pc, Pf, Pw und Pwp
Iam Automotive

 

A.2. Zugang zum Industriesektor Irs

  • A.2.1. Stufe 3

  • A.2.1.1. Zugang mit Zertifikat der Stufe 3 im Sektor Is

    Zusätzlich zu den erfüllten Bedingungen nach DIN EN ISO 9712 und diesem Zertifizierungsprogramm zur Zertifizierung in der Stufe 3 im Sektor Is müssen die Bedingungen für die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9712 in der Stufe 2 im Sektor IrI oder IrW erfüllt sein.

  • A.2.1.2. Zugang mit Zertifikat oder Qualifizierungsprüfung der Stufe 1 oder Stufe 2 im Sektor IrW oder der Stufe 2 im Sektor IrI

    Zusätzlich zu den erfüllten Bedingungen nach DINEN ISO9712 zur Zertifizierung in der Stufe 1 oder Stufe 2 im SektorIrW oder in der Stufe 2 im Sektor IrI müssen die Bedingungen für die Zertifizierung nach DINEN ISO 9712 in der Stufe 3 im SektorIs erfüllt sein.

  • A.2.1.3. Ausstellung des Zertifikats im Sektor Irs

    Sobald alle Anforderungen nach diesem Zertifizierungsprogramm erfüllt sind, kann ein Zertifikat für den Sektor Irs ausgestellt werden. Bereits ausgestellte Zertifikate (Stufe 1-Zertifikat im Sektor IrW oder Stufe 2-Zertifikat im Sektor IrI/IrW und/oder Stufe 3-Zertifikat im Sektor Is), die als Grundlage für die Ausstellung des neuen Zertifikats im Sektor Irs herangezogen wurden, bleiben gültig.

  • A.2.2. Requalifizierung im Sektor Irs

    Die Requalifizierung ist im Abschnitt 11. „Rezertifizierung / Requalifizierung“ beschrieben.

  • A.3. Druckgeräterichtlinie (DGRL) - Richtlinie 2014/68/EU

    Die Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (Neufassung) wurde im Amtsblatt der Europäischen Union L 189 vom 27. Juni 2014, Seite 164, veröffentlicht. Sie löste die bisherige Richtlinie 97/23/EG zum 19. Juli 2016 ab.

  • A.3.1. Zulassung von ZfP-Personal nach Richtlinie 2014/68/EU

    Personal, das bei der zerstörungsfreien Prüfung von Druckgeräten beteiligt ist, unabhängig davon, ob es sich um Prüf- oder Aufsichtspersonal handelt, benötigt eine besondere Zulassung.
    Im Abschnitt 3.1.3 des Anhang I der Richtlinie 2014/68/EU heißt es dazu:
    „Bei Druckgeräten sind die zerstörungsfreien Prüfungen an den dauerhaften Verbindungen von qualifiziertem Personal mit angemessener Befähigung auszuführen. Bei Druckgeräten der Kategorien III und IV ist die Qualifikation dieses Personals von einer unabhängigen Prüfstelle, die von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 20 anerkannt wurde, zu billigen.“
    Diese Billigung kann nur ausgesprochen werden, wenn die Schulung und Qualifizierungs-, Erneuerungs-, Requalifizierungs- oder Rezertifizierungsprüfung „dauerhafte Verbindungen“ (Schweißverbindungen – Sektoren Pw, Is, IrW oder Irs) beinhaltete.

  • Sektoren nach DIN EN 473, Anwendung bis zum 31.12.2012:

    Produktsektoren

    1 Gussstücke
    2 Schmiedestücke
    3 geschweisste Produkte
    4 Rohre
    5 Walzerzeugnisse

     

    Industriesektoren (enthalten mehrere Produktsektoren)

    6 Metallerzeugung und Herstellung
    7 Dienstleistungen an Ausrüstungen, Anlagen und Bauwerken
    8 Luft- und Raumfahrt
    9 Eisenbahn-Instandhaltung