Entscheidet sich ein Kandidat für das strukturierte Kreditsystem, so muss er der DPZ den Nachweis erbringen, dass er innerhalb des Erneuerungszeitraums von 5 Jahren mindestens 100 Punkte, auf der Grundlage der Anforderungen von Anhang C erreicht hat.
10.2.1. Für Kandidaten, die eine Erneuerung von Zertifikaten der Stufe 1 anstreben, sind mindestens 75 der 100 Punkte für eine beliebige Kombination der in Teil A von Tabelle C.1 aufgeführten Tätigkeiten erforderlich.
10.2.2. Für Kandidaten, die eine Erneuerung von Zertifikaten der Stufe 2 oder Stufe 3 anstreben, sind mindestens 50 der 100 Punkte für eine beliebige Kombination der in Teil A von Tabelle C.1 aufgeführten Tätigkeiten erforderlich.
10.2.3. Die DPZ hat einen Erneuerungszeitraum von 5 Jahren festgelegt.
10.2.4. Beantragt ein Kandidat die Erneuerung von mehr als nur einem Zertifikat, so können die für eine spezifische Tätigkeit vergebenen Punkte für diejenigen Tätigkeiten, die nicht verfahrensspezifisch sind (z. B. „Mitgliedschaft in einer ZfP- oder ZfP-verwandten Gesellschaft“) auf die für jedes dieser Zertifikate erforderliche Gesamtpunktzahl angerechnet werden. Jedoch müssen die Kandidaten für jedes Zertifikat, für das einer Erneuerung angestrebt wird, die geforderte Gesamtpunktzahl (z. B. 100 Punkte) erreichen.
10.2.5. Wird die erforderliche Gesamtpunktzahl bei der ersten Prüfung durch die DPZ nicht erreicht, kann der Kandidaten einmalig weitere Nachweise nachreichen. Wird auch mit den nachgereichten Nachweisen die erforderliche Gesamtpunktzahl nicht erreicht, gelten die Regeln des Abschnitts 5.