Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmevoraussetzungen in den Qualifizierungsstufen 1-3 nach DIN EN ISO 9712, um an einer Schulung teilnehmen zu können
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Qualifizierungsstufe 1
- Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit muss vorliegen.
- Für die Teilnahme an einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis einer Schulung in der entsprechenden Stufe erforderlich.
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Qualifizierungsstufe 1/2
- Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit muss vorliegen.
- Für die Teilnahme an einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis einer Schulung in der entsprechenden Stufe erforderlich.
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Qualifizierungsstufe 2
- Für die Teilnahme an einer Stufe 2-Schulung ist der Nachweis einer Schulung in der Stufe 1 erforderlich.
- Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit muss vorliegen.
- Für die Teilnahme an einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis einer Schulung in der entsprechenden Stufe erforderlich.
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Direkteinstieg in die Qualifizierungsstufe 2
- Teilnehmende, die eine Ausbildung zum*r Meister*in, Techniker*in oder Ingenieur*in absolviert haben, können die Schulungszeiten bis zu 50 Prozent reduzieren. Für die Zertifizierung müssen 50 Prozent der Schulungszeiten für die Stufen 1 und 2 nachgewiesen werden.
- Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit muss vorliegen.
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Qualifizierungsstufe 3
- Für die Teilnahme an einer Stufe 3-Schulung ist der Nachweis einer Schulung in der Stufe 1 sowie 2 erforderlich.
- Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit muss vorliegen.
- Für die Teilnahme an einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis einer Schulung in der entsprechenden Stufe erforderlich.
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Direkteinstieg in die Qualifizierungsstufe 3
- Schulungen der Stufe 3 richten sich an Teilnehmer, die eine Ausbildung zum*r Meister*in, Techniker*in oder Ingenieur*in absolviert haben. Soll der Zugang zur Stufe 3-Zertifizierung ohne Stufe 2-Zertifikat erfolgen, muss zwingend die jeweilige Vorbereitungsschulung „Fertigkeiten mit Prüfung zur Stufe 2“ (2 F) besucht werden. Außerdem muss der Grundlagenkurs der Stufe 3 (BC 3 M1) mit anschließender Prüfung erfolgreich abgelegt werden. Zur Zertifizierung muss die Schulung der Stufe 3 im Hauptverfahren mit anschließender erfolgreich abgeschlossener Prüfung erfolgen.
- Teilnehmende ohne höheren Bildungsabschluss benötigen eine langjährige Berufserfahrung in der ZfP (siehe DIN EN ISO 9712, 7.3.2). Für die Zertifizierung müssen die Schulungszeiten für die Stufen 1, 2 und 3 nachgewiesen werden.
- Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit muss vorliegen.