Prüfen, ohne zu zerstören

ZfP-Prüfverfahren nach DIN EN ISO 9712

Die Zerstörungsfreie Prüfung (ZfP) ist eine Schlüsseltechnologie zur Überprüfung von Materialqualität und Sicherheit, ohne das geprüfte Objekt zu beschädigen. Sie wird in Branchen wie Luft- und Raumfahrt, Maschinenbau, Öl- und Gas sowie Medizintechnik eingesetzt.

Zu den Methoden der ZfP zählen Ultraschallprüfung, Magnetpulverprüfung, Wirbelstromprüfung, Radiografie, Thermografie und Schallemissionsprüfung. Jede Technik hat spezifische Stärken und Einsatzbereiche, von der Erkennung innerer Defekte bis hin zu Oberflächenfehlern.

Die Wahl der richtigen Methode hängt vom Material und den Prüfanforderungen ab. ZfP sorgt für Sicherheit, Zuverlässigkeit und längere Lebensdauer von Produkten und Strukturen – eine unverzichtbare Lösung für höchste Qualitätsstandards.

Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmevoraussetzungen in den Qualifizierungsstufen 1-3 nach DIN EN ISO 9712, um an einer Schulung teilnehmen zu können

 

  • Qualifizierungsstufe 1
    • Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit muss vorliegen.
    • Für die Teilnahme an einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis einer Schulung in der entsprechenden Stufe erforderlich.
  • Qualifizierungsstufe 1/2
    • Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit muss vorliegen.
    • Für die Teilnahme an einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis einer Schulung in der entsprechenden Stufe erforderlich.
  • Qualifizierungsstufe 2
    • Für die Teilnahme an einer Stufe 2-Schulung ist der Nachweis einer Schulung in der Stufe 1 erforderlich.
    • Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit muss vorliegen.
    • Für die Teilnahme an einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis einer Schulung in der entsprechenden Stufe erforderlich.
  • Direkteinstieg in die Qualifizierungsstufe 2
    • Teilnehmende, die eine Ausbildung zum*r Meister*in, Techniker*in oder Ingenieur*in absolviert haben, können die Schulungszeiten bis zu 50 Prozent reduzieren. Für die Zertifizierung müssen 50 Prozent der Schulungszeiten für die Stufen 1 und 2 nachgewiesen werden.
    • Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit muss vorliegen.
  • Qualifizierungsstufe 3
    • Für die Teilnahme an einer Stufe 3-Schulung ist der Nachweis einer Schulung in der Stufe 1 sowie 2 erforderlich.
    • Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit muss vorliegen.
    • Für die Teilnahme an einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis einer Schulung in der entsprechenden Stufe erforderlich.
  • Direkteinstieg in die Qualifizierungsstufe 3
    • Schulungen der Stufe 3 richten sich an Teilnehmer, die eine Ausbildung zum*r Meister*in, Techniker*in oder Ingenieur*in absolviert haben. Soll der Zugang zur Stufe 3-Zertifizierung ohne Stufe 2-Zertifikat erfolgen, muss zwingend die jeweilige Vorbereitungsschulung „Fertigkeiten mit Prüfung zur Stufe 2“ (2 F) besucht werden. Außerdem muss der Grundlagenkurs der Stufe 3 (BC 3 M1) mit anschließender Prüfung erfolgreich abgelegt werden. Zur Zertifizierung muss die Schulung der Stufe 3 im Hauptverfahren mit anschließender erfolgreich abgeschlossener Prüfung erfolgen.
    • Teilnehmende ohne höheren Bildungsabschluss benötigen eine langjährige Berufserfahrung in der ZfP (siehe DIN EN ISO 9712, 7.3.2). Für die Zertifizierung müssen die Schulungszeiten für die Stufen 1, 2 und 3 nachgewiesen werden.
    • Datum des aktuellen Sehtests hinsichtlich Nah- und Farbsehfähigkeit muss vorliegen.