Die Aktualisierungskurse richten sich sowohl an den Strahlenschutzbeauftragten vor Ort (SP) als auch an den Strahlenschutzbeauftragten für den gesamten Umgang/Betrieb (SB). Sie dienen der Aktualisierung des Wissens und dem Erfahrungsaustausch im Strahlenschutz beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen.
Nach § 48 StrlSchV muss die Fachkunde im Strahlenschutz alle 5 Jahre aktualisiert werden. Der Nachweis über die durchgeführten Fortbildungen ist der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen.
Diese Schulung aktualisiert auch die Fachkunde für die Beförderung sonstiger radioaktiver Stroffe (Modul BF).
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Aktualisierungskurs (SP/B)
Für die Aktualisierung der Fachkunde Umgang/Betrieb vor Ort (SP) und Gesamtleitung (SB) in der ZfP.
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Online-Aktualisierungskurs (SP/B Online)
Für die Aktualisierung der Fachkunde Umgang/Betrieb vor Ort (SP) und Gesamtleitung (SB) in der ZfP. Durchgeführt als Webinar via zoom.