Aktualisierungskurse

Die Aktualisierungskurse richten sich sowohl an den Strahlenschutzbeauftragten vor Ort (SP) als auch an den Strahlenschutzbeauftragten für den gesamten Umgang/Betrieb (SB). Sie dienen der Aktualisierung des Wissens und dem Erfahrungsaustausch im Strahlenschutz beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen.

Nach § 48 StrlSchV muss die Fachkunde im Strahlenschutz alle 5 Jahre aktualisiert werden. Der Nachweis über die durchgeführten Fortbildungen ist der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen.

Diese Schulung aktualisiert auch die Fachkunde für die Beförderung sonstiger radioaktiver Stroffe (Modul BF).

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