Kurse für Strahlenschutzbeauftragte für die Strahlenpassführung

Diese Kurse richten sich vor allem an Dienstleister im Bereich der ZfP, deren Personal in fremden Strahlenschutzbereichen tätig ist und für die ein Strahlenpass (gemäß AVV-Strahlenpass) geführt werden muss.

Sie sind notwendig für Strahlenschutzbeauftragte, die im Rahmen der folgenden Genehmigungen bzw. Anzeigen tätig werden sollen:

  • Genehmigung gemäß § 25 StrlSchG – Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
  • Anzeige gemäß § 26 StrlSchG – Tätigkeit mit fremden Röntgeneinrichtungen
  • Anzeige gemäß § 59 StrlSchG – externe Tätigkeiten
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