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Das neue Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Die Neugestaltung des deutschen Strahlenschutzrechtes und damit die Umsetzung der 2013/59/Euratom gehen in die nächste Runde. In der letzten Woche wurde der Gesetzestext zur Stellungnahme an die Verbände übergeben, die nun aufgefordert sind, bis Ende Oktober Stellung zu nehmen. Anfang November wird dann eine Anhörung stattfinden.

Die DGZfP ist aufgefordert, über den Fachausschuss für Strahlenschutz und Transport radioaktiver Stoffe (FAST) eine Stellungnahme abzugeben. Der Gesetzesentwurf wurde den Mitgliedern des FAST zur Verfügung gestellt.

Die Mitarbeiter*innen der Abteilung Strahlenschutz der DGZfP engagieren sich darüber hinaus in den Arbeitskreisen des Fachverbandes für Strahlenschutz e.V..

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