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Ersatzmaßnahmen bei ausstehenden Rezertifizierungen

Auf Grund der aktuellen Situation in der Corona-Pandemie ergeben sich erhebliche Probleme für Zertifikate nach DIN EN ISO 9712.

Ersatzmaßnahmen

Bei bereits beantragten als auch noch zu beantragenden Rezertifizierungen gilt während des Zeitraums, in der keine Rezertifizierungsprüfungen durchgeführt werden können und in dem die Zertifizierung abläuft, folgendes:

  • Es ist ein Antrag auf Verlängerung der Zertifizierung bei der Zertifizierungsstelle zu stellen. Mit dem Antrag muss ein Nachweis übermittelt werden, aus dem hervorgeht, dass in dem zu zertifizierenden Verfahren mindestens eine Prüfung im letzten Jahr durchgeführt wurde.
  • Die Zertifizierungsstelle verlängert nach Eingang und Überprüfung des Antrags die Laufzeit des Zertifikats bis auf weiteres um sechs Monate, bezogen auf das Ablaufdatum. Der Antragsteller erhält als Bestätigung der Verlängerung per E-Mail ein PDF-Dokument.
  • Vor Ablauf der sechsmonatigen Frist muss eine Rezertifizierungsprüfung abgelegt werden. Nach bestandener Rezertifizierungsprüfung wird ein neues Zertifikat für die Restlaufzeit ausgestellt.

Diese Regelung gilt nur für Zertifikate, die von der DPZ ausgestellt wurden. Ein Wechsel der Zertifizierungsstelle nach DAkkS – 71 SD 6 045, Abs. 3.2.1 gilt nicht für die Ersatzmaßnahme der Verlängerung der Zertifizierung. Der Wechsel kann nur mit der Rezertifizierungsprüfung erfolgen.

Die DPZ erhebt für die Verlängerung keine Gebühren.

Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Unsere Mitarbeiter*innen helfen Ihnen gern weiter:

Personalzertifizierung (DPZ):
Tel.: 030 67807-141
E-Mail: zert@dgzfp.de

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