Der Ausschuss für Berufs- und Ausbildungsfragen (ABAF) bearbeitet im Auftrag der Mitgliederversammlung, des Beirats, des Vorstands oder auf eigene Initiative Aufgaben im Zusammenhang mit den Schulungsmaßnahmen nach DIN EN ISO 9712, DIN 54161 und gemäß der Strahlenschutzverordnung und den dazugehörigen Fachkunderichtlinien im System der DGZfP.
Ebenso bearbeitet er fachliche Anfragen, die von Mitgliedern an ihn herangetragen werden. In seinen Sitzungen und in anderen Veranstaltungen, z. B. Seminaren, Kolloquien oder dergleichen, wird Gelegenheit geboten, Erfahrungen auszutauschen und Wissen zu vermitteln. Der ABAF ist ferner für die Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten verantwortlich. Der ABAF tagt mindestens einmal jährlich.
Geschäftsordnung des ABAF
Die Geschäftsordnung des ABAF regelt im Einklang mit der Geschäftsordnung für Fachausschüsse, Gründung, Aufbau und Arbeitsweise des gemäß § 10 der Satzung der DGZfP e. V. gebildeten Ausschusses für Berufs- und Ausbildungsfragen (ABAF). Im Rahmen dieser Geschäftsordnung kann dieser Fachausschuss weitere Einzelheiten zu Aufgaben und Arbeitsweisen festlegen, soweit dies notwendig erscheint und der Vorstand zustimmt.
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