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Neue Mustergenehmigung nach StrlSchV

Bild1In der 21. Ausgabe des Gemeinsamen Ministerialblattes 2017 wurde die Mustergenehmigung zur Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen nach § 15 StrlSchV veröffentlicht. Einen kostenlosen Zugang zu diesem Dokument können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen.

(Link zur Fundstelle: http://www.gmbl-online.de/dokument/?user_nvurlapi_pi1%5Bdid%5D=7885290&cHash=bb3dd20446&src=redirect)

Bitte beachten Sie: benötigt Ihr Unternehmen eine Genehmigung nach § 15 StrlSchV oder eine Anzeige nach § 6 RöV, müssen Sie einen Strahlenschutzbeauftragten für die Strahlenpassführung bestellen (Fachkundegruppe S5 und/oder R10). Die erforderlichen Kurse können Sie, als zwei Tages Kursus (SB FA ohne Vorkenntnisse im Strahlenschutz) und auch als eintägigen Aufbaukursus (Teilnahmevoraussetzungen s. Kursus-Seite SB A FA) bei der DGZfP besuchen. Für weitere Informationen steht Ihnen das Team vom Strahlenschutz gerne zur Verfügung.

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