Menü

„Neue“ Mustergenehmigung nach StrlSchV und RöV

Im RS-Handbuch (Stand 11/16) wurde die „Mustergenehmigung zur ortsveränderlichen Verwendung und Lagerung radioaktiver Stoffe im Rahmen der Gammaradiographie nach § 7 StrlSchV“ veröffentlicht. Die am 29.11.2016 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichte Mustergenehmigung (GMBl. 2016, Nr. 52, S. 1030) ist damit frei verfügbar. Für die ZfP stehen nunmehr für nahezu alle Bereiche (außer für die Beförderung) aktuelle Mustergenehmigungen zur Verfügung.

Weitere Mustergenehmigungen:

Beschäftigung in fremden Anlagen

Mustergenehmigung für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen (RFA, Röntgenblitzgeräte, ZfP)

Das könnte Sie auch interessieren

Kommen Sie zu uns, wenn ZfP Ihre Leidenschaft ist

Werden Sie Teil unserer einzigartigen Gemeinschaft und entdecken Sie alle Mitgliedervorteile.

Jetzt Mitglied werden

Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihre Nachricht

Deutsche Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung

Max-Planck-Straße 6
12489 Berlin
Telefon: +49 30 67807-0
Kontaktieren Sie uns