Im RS-Handbuch (Stand 11/16) wurde die „Mustergenehmigung zur ortsveränderlichen Verwendung und Lagerung radioaktiver Stoffe im Rahmen der Gammaradiographie nach § 7 StrlSchV“ veröffentlicht. Die am 29.11.2016 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichte Mustergenehmigung (GMBl. 2016, Nr. 52, S. 1030) ist damit frei verfügbar. Für die ZfP stehen nunmehr für nahezu alle Bereiche (außer für die Beförderung) aktuelle Mustergenehmigungen zur Verfügung.
Weitere Mustergenehmigungen:
Beschäftigung in fremden Anlagen
Mustergenehmigung für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen (RFA, Röntgenblitzgeräte, ZfP)