Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wird noch bis Ende das Jahres Radon-Vorsorgegebiete ausweisen. In diesen Vorsorgegebieten müssen u. a. Arbeitnehmer in besonderem Maße vor dem radioaktiven Gas Radon geschützt werden. Der Schutz vor ionisierender Strahlung ist eine Arbeitgeberpflicht.
Welche Maßnahmen auf die Betriebe zukommen und wie Sie die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen ermitteln können, erfahren Sie in der aktuellen Pressemitteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz.