Richtlinie für Schulungsstätten - Mindestanforderungen an Ausstattung und Organisation (A 05)
Vom Fachausschuss für Berufs- und Ausbildungsfragen (ABAF)
Die Richtlinie vom Fachausschuss für Berufs- und Ausbildungsfragen (ABAF) legt Mindestanforderungen für Schulungsstätten im System der DGZfP fest, die eine strukturierte Ausbildung von ZfP-Personal anbieten. Ziel ist es, einheitliche Schulungsbedingungen an allen Standorten sicherzustellen. Jede Schulungsstätte muss die Anforderungen erfüllen und ein Anerkennungsverfahren gemäß dieser Richtlinie durchlaufen.
Die Richtlinie A 05 ist ab sofort im Publikationsshop erhältlich.