Das BMVI hat am 19. März 2020 die deutsche Fassung der Multilaterale Sondervereinbarung M 324 veröffentlicht.
Mit dieser Sondervereinbarung bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung und alle Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 gültig.
Weitere Informationen über die Beförderung gefährlicher Güter finden Sie auf der Internetseite des BMVI.
Download: Multilaterale Sondervereinbarung M 324