Wie weise ich den Sehtest nach?
Ausreichendes Sehvermögen ist eine Voraussetzung für die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9712.
Doch wie kann ich die Sehfähigkeit nachweisen und welche Daten werden benötigt?
Die gute Nachricht gleich vorneweg: der Sehfähigkeitsnachweis für die Zertifizierung nach ISO 9712 ist unglaublich einfach. Durch die strenge Datenschutzgesetzgebung ist es Zertifizierungsbehörden nämlich gar nicht erlaubt, detaillierte Gesundheitsdaten zu erfassen und sind gezwungen die Sehfähigkeit möglichst einfach abzufragen.
Ob der Sehtest mit der Jäger Tafel, mit Landolt Ringen oder anders durchgeführt wurde, spielt für die Zertifizierungsstelle keine Rolle.
Aber wie weist ein Antragsstellender nun ein ausreichendes Sehvermögen nach? Bei der DGZfP gibt es eine einfache Möglichkeit:
Anmeldeformular und Zertifizierungsantrag
Ein bestandener Sehtest ist sowohl Voraussetzung für die Prüfung wie auch Zertifizierung
Der Sehtest wird erstmalig mit dem Anmeldeformular für ZfP-Schulungen abgefragt. Es wird aber nur die Angabe des Datums des letzten, bestandenen Sehtestes verlangt.
Der Grund hierfür liegt in der strengen Datenschutzgesetzgebung in Deutschland für persönliche Gesundheitsdaten. Die Zertifizierungsstelle darf die genauen Ergebnisse und Details gar nicht speichern.
Da ein gültiger bestandener Sehtest aber Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist, muss er vor der Prüfung abgefragt werden – mit dem Anmeldeformular.
Der Sehtest ist immer nur 12 Monate gültig
Ein zweites Mal wird der Sehtest mit dem Zertifizierungsantrag abgefragt. Auch hier muss im Antrag wieder nur das Datum eingetragen werden.
Vorsicht ist bei einer großen zeitlichen Verzögerung zwischen bestandener Prüfung und dem Zertifizierungsantrag geboten. Der Sehtest ist immer nur 12 Monate gültig. Daher immer auf das Datum achten, damit der aktuelle Sehtest auch zum Zeitpunkt des Zertifizierungsantrages nicht älter als ein Jahr ist. Ansonsten muss ein neuer Sehtest gemacht werden, damit das entsprechende Datum eingetragen werden kann.
Alle Informationen zum Thema lesen Sie im Merkblatt „Sehfähigkeit von ZfP-Personal“.
Informationen zur Definition der Sehfähigkeit und wie der Sehtest durchgeführt werden kann befinden sich hier.
Fazit
Das Anmeldeformular und der Zertifizierungsantrag sind schnelle und einfache Wege den Sehtest nachzuweisen.
Mit dem eingetragenem Datum erfährt die Zertifizierungsstelle die beiden Daten, welche einzig und allein entscheidend sind:
- es gibt ausreichendes Sehvermögen und
- der aktuelle Sehtest ist nicht älter als 12 Monate
Anmeldeformular und Zertifizierungsantrag sind daher äußerst bequeme und zeitsparende Wege, um eine am Ende eine einfache Information nachzuweisen: ausreichendes Sehvermögen nach DIN EN ISO 9712.