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Sehtest nach DIN EN ISO 9712 einfach nachweisen

Wie weise ich den Sehtest nach?

Ausreichendes Sehvermögen ist eine Voraussetzung für die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9712. Doch wie kann ich die Sehfähigkeit nachweisen und welche Daten werden benötigt?

Die gute Nachricht gleich vorneweg: der Sehfähigkeitsnachweis für die Zertifizierung nach ISO 9712 ist unglaublich einfach. Durch die strenge Datenschutzgesetzgebung ist es Zertifizierungsbehörden nämlich gar nicht erlaubt, detaillierte Gesundheitsdaten zu erfassen und sind gezwungen die Sehfähigkeit möglichst einfach abzufragen.

Ob der Sehtest mit der Jäger Tafel, mit Landolt Ringen oder anders durchgeführt wurde, spielt für die Zertifizierungsstelle keine Rolle.

Aber wie weist ein Antragsstellender nun ein ausreichendes Sehvermögen nach? Bei der DGZfP gibt es eine einfache Möglichkeit:

Anmeldeformular und Zertifizierungsantrag

Ein bestandener Sehtest ist sowohl Voraussetzung für die Prüfung wie auch Zertifizierung

Der Sehtest wird erstmalig mit dem Anmeldeformular für ZfP-Schulungen abgefragt. Es wird aber nur die Angabe des Datums des letzten, bestandenen Sehtestes verlangt.

Der Grund hierfür liegt in der strengen Datenschutzgesetzgebung in Deutschland für persönliche Gesundheitsdaten. Die Zertifizierungsstelle darf die genauen Ergebnisse und Details gar nicht speichern.

Da ein gültiger bestandener Sehtest aber Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist, muss er vor der Prüfung abgefragt werden – mit dem Anmeldeformular.

Der Sehtest ist immer nur 12 Monate gültig

Ein zweites Mal wird der Sehtest mit dem Zertifizierungsantrag abgefragt. Auch hier muss im Antrag wieder nur das Datum eingetragen werden.

Vorsicht ist bei einer großen zeitlichen Verzögerung zwischen bestandener Prüfung und dem Zertifizierungsantrag geboten. Der Sehtest ist immer nur 12 Monate gültig. Daher immer auf das Datum achten, damit der aktuelle Sehtest auch zum Zeitpunkt des Zertifizierungsantrages nicht älter als ein Jahr ist. Ansonsten muss ein neuer Sehtest gemacht werden, damit das entsprechende Datum eingetragen werden kann.

Was ist mit dem dem Formular Sehfähigkeitsbescheinigung der DGZfP?

Die Zertifizierungsstelle der DGZfP hat ein Formular Sehfähigkeitsbescheinigung erstellt. Dieses ist detaillierter und fragt unter anderem nach der Graustufenerkennung.

Wie bereits geschrieben, darf die DGZfP diese Daten gar nicht erfassen. Diese sind aber wichtig für den Arbeitgeber, der festlegen muss, welche Anforderungen seine Mitarbeiter erfüllen müssen. Das Formular Sehfähigkeitsbescheinigung dient als Orientierungshilfe für Unternehmen und kann als solches benutzt  werden.

Das Formular Sehfähigkeitsbescheinigung soll nicht an die DGZfP geschickt werden

Falls das Formular verwendet wird, muss es von der Person unterschrieben werden, welche den Sehtest durchgeführt hat: z.B. ein*e Optiker*in, Mediziner*in oder eine speziell geschulte Person im Unternehmen.

Für den Nachweis der Sehfähigkeit ist es jedoch ungeeignet und sollte nicht an die DGZfP oder an eine jeder andere Zertifizierungsstelle geschickt werden.

Weitere Informationen zur Definition der Sehfähigkeit und wie der Sehtest durchgeführt werden kann befinden sich hier.

Fazit

Das Anmeldeformular und der Zertifizierungsantrag sind schnelle und einfache Wege den Sehtest nachzuweisen.

Mit dem eingetragenem Datum erfährt die Zertifizierungsstelle die beiden Daten, welche einzig und allein entscheidend sind:

  1. es gibt ausreichendes Sehvermögen und
  2. der aktuelle Sehtest ist nicht älter als 12 Monate

Das Formular Sehfähigkeitsbescheinigung kann eine wertvolle Hilfe für Unternehmen sein, an die DGZfP sollte sie aber nicht geschickt werden. Die persönlichen Gesundheitsdaten dürfen aufgrund des Datenschutzes von der Zertifizierungsstelle gar nicht erfasst werden.

Anmeldeformular und Zertifizierungsantrag sind daher äußerst bequeme und zeitsparende Weg, um eine am Ende eine einfache Information nachzuweisen: ausreichendes Sehvermögen nach DIN EN ISO 9712.

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