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Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) – BESCHLOSSEN

Am 12. Mai hat das Bundeskabinett das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG) beschlossen. Damit ist der Weg frei für die Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung.

Die aktuelle Fassung des StrlSchG finden Sie hier.

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