Organe & Gremien

Gemeinsam für Sie da

Die DGZfP hat eine vielschichtige Gremienstruktur sowie unterschiedlichste Organe. Einige von ihnen sind in der Satzung beschrieben, andere hingegen haben sich im Laufe der Zeit im Verein konstituiert. Die unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen der größeren Strukturen werden im Folgenden erläutert.

Organigramm

Organe & Gremien

Der Vorstand

Der Vorstand ist das ausführende Organ des Vereins. Er besteht aus dem Vorsitzenden, den zwei Stellvertretenden und dem Geschäftsführer als Geschäftsführendes Vorstandsmitglied. Der Vorstand kann durch eine Geschäftsordnung die Aufgabengebiete der einzelnen Vorstandsmitglieder regeln.

Die gewählten Vorstandsmitglieder versehen ihre Ämter ehrenamtlich. Sie können nur in Ausnahmefällen im Rahmen ihrer Tätigkeit eine durch den Beirat zu genehmigende Auslagenvergütung erhalten. Der Vorstand genehmigt die Niederschriften der Mitgliederversammlungen. Die Zusammensetzung des Vorstandes ist in § 6 der DGZfP-Satzung beschrieben.

Achim Hetterich

Stellvertretender
Vorsitzender

DEKRA Incos GmbH

E-Mail: ah@dgzfp.de

Dr. Jochen Kurz

Vorsitzender

DEUTSCHE BAHN AG
DB Systemtechnik GmbH

E-Mail: jk@dgzfp.de

Dr. Dirk Treppmann

Stellvertretender
Vorsitzender

Evonik Operations GmbH
Technology & Infrastructure

E-Mail: tr@dgzfp.de

Dr. Thomas Wenzel

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied

Deutsche Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung e.V.

E-Mail: wz@dgzfp.de

Organe & Gremien

Der Beirat

Der Beirat berät den Vorstand bei der Durchführung seiner Aufgaben und hat darüber hinaus die ihm in der DGZfP-Satzung zugewiesenen Befugnisse. Er genehmigt den von der Geschäftsführung ausgearbeiteten Haushaltsvorschlag, der der Mitgliederversammlung zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Beiratsmitglieder versehen ihre Ämter ehrenamtlich. Die Zusammensetzung des Beirates ist in § 7 der DGZfP-Satzung beschrieben.

Beiratsmitglieder

Dem Beirat gehören aus jeder Mitgliedergruppe gewählte Vertreter*innen an. Vorstand und Beirat können weitere geeignet erscheinende Persönlichkeiten aus dem Kreise der Mitglieder in den Beirat kooptieren, doch sollen dem Beirat nicht mehr als 20 Personen angehören.

Organe & Gremien

Die Mitgliederversammlung

Jedes Jahr wird eine ordentliche Mitgliederversammlung abgehalten. In begründeten Fällen kann der oder die Vorsitzende von sich aus, im Übrigen muss er oder sie auf Beschluss des Beirats oder auf Antrag von mindestens 1/4 der Mitglieder, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

Was passiert in einer Mitgliederversammlung?

  • Bericht des Vorstands
  • Bericht der Rechnungsprüfer
  • Entlastung des Vorstands
  • Wahl des Vorstands, falls satzungsgemäß vorgeschrieben
  • Wahl von zwei Rechnungsprüfern
  • Bestätigung der neu gewählten und kooptierten Beiratsmitglieder
  • Festsetzung der Mitgliedsbeiträge für das folgende Geschäftsjahr
  • Genehmigung des Haushaltsvoranschlages für das laufende Geschäftsjahr
  • Bestimmung des Ortes der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung

Der Tätigkeitsbericht der DGZfP zum Herunterladen.

Organe & Gremien

Lenkungssauschuss der DPZ

Die DGZfP-Personalzertifizierungsstelle (DPZ) setzt einen Lenkungsausschuss ein, der für die Entwicklung und Aufrechterhaltung des Zertifizierungsprogramms für jede Art von Zertifizierung verantwortlich ist. Der Lenkungsausschuss der DPZ vertritt fair und gerecht die Interessen aller maßgeblich am Zertifizierungsprogramm beteiligten Kreise, ohne dass Einzelinteressen dominieren.

Der Lenkungsausschuss der DPZ ist für folgende Aufgaben zuständig:

  • Entwicklung, Aufrechterhaltung, Validierung und Bewertung des Zertifizierungsprogramms
  • Festlegung der Grundsätze zur Qualitätspolitik
  • Interne Audits in der Zertifizierungsstelle

Der Lenkungsausschuss der DPZ tagt mindestens einmal jährlich und beschließt mit mindestens der Hälfte seiner Mitglieder die Regeln, nach denen zertifiziert werden soll. Er ist auch dafür verantwortlich, dass die Zertifizierung ausschließlich nach den von ihm gebilligten Regeln durchgeführt wird.

Der Lenkungsausschuss der DPZ kann für bestimmte Aufgaben Unterausschüsse einsetzen.