Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat sich mit einem Schreiben an die für den Strahlenschutz zuständigen obersten Landesbehörden gewandt. Die Landesbehörden werden darin gebeten, ihren Beurteilungs- und Ermessensspielraum beim Vollzug des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zu nutzen.
Das vollständige Schreiben des BMU steht zum Download auf der Internetseite des Fachverbandes für Strahlenschutz e.V. zur Verfügung.
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