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Vollzug Strahlenschutzgesetz und -verordnung 2020

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat sich mit einem Schreiben an die für den Strahlenschutz zuständigen obersten Landesbehörden gewandt. Die Landesbehörden werden darin gebeten, ihren Beurteilungs- und Ermessensspielraum beim Vollzug des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zu nutzen.

Das vollständige Schreiben des BMU steht zum Download auf der Internetseite des Fachverbandes für Strahlenschutz e.V. zur Verfügung.

Weitere aktuelle Informationen finden Sie auch in folgenden Beiträgen bei uns im ZfP-Blog:

Aktualisierung der Fachkunde 2020

Schulungen für Gefahrgutbeauftragte und Fahrzeugführer 2020

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