Wir freuen uns Ihnen hiermit vier weitere Termine für die Schulung zur mit Sicherungsaufgaben betrauten Person (SibP) anbieten zu können.
Die Schulungen finden dieses Jahr nicht nur in Dortmund (Schwerpunkt – Strahlenschutz Technik), sondern auch in Berlin (Schwerpunkt – Strahlenschutz Medizin) statt.
Die Kollegen der Simedia Akademie GmbH stehen Ihnen wieder als kompetente Ansprechpartner für den Themenblock Sicherung zur Verfügung.
Eine Schulung für die mit Sicherungsaufgaben betraute Person ist nachzuweisen, sofern diese im Rahmen der Umsetzung der SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe verlangt wird. Dies gilt in der Regel für:
- den genehmigungsbedürftigen Umgang (vgl. § 12 Absatz 1 Nummer 3 StrlSchG) mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach § 3 Absatz 1 StrlSchG und Kernbrennstoffen nach § 3 Absatz 3 StrlSchG (sog. Kleine Mengen Kernbrennstoff) – insbesondere Umgang mit hochradioaktiven Strahlenquellen (HRQ)
- die genehmigungsbedürftige Beförderung (vgl. § 27 StrlSchG) von sonstigen radioaktiven Stoffen nach § 3 Absatz 1 StrlSchG – auch sofern eine Erstreckung im Rahmen einer Genehmigung nach § 4 Absatz 1 AtG erfolgt (vgl. § 27 Abs. 2 StrlSchG)
Bitte beachten Sie, dass die „SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe“ nicht automatisch auf bereits bestehende Genehmigungen zugreift.
Weitere Informationen zum Kurs und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Bei Fragen wenden Sie sich gern jederzeit an unsere Strahlenschutzabteilung:
Tel.: +49 30 67807-177
E-Mail: strahlenschutz@dgzfp.de