Vor der Zertifizierung müssen Sie an Schulungen teilnehmen, die von Schulungsorganisationen durchgeführt wurden, die von der DPZ anerkannt sind. Dazu müssen die von der DPZ geforderten Mindestschulungszeiten nachgewiesen werden.
Teilnahmebescheinigungen, die von anderen als den oben genannten Schulungsorganisationen ausgestellt wurden, können von der DPZ nicht für die Zertifizierung berücksichtigt werden. Es können nur Schulungen nach DIN EN ISO 9712 anerkannt werden. Schulungen nach SNT-TC-1A, DIN 54161 (Prüfwerker), DIN EN 4179 usw. werden für die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9712 nicht anerkannt.