Falls die zuvor aufgelisteten Angaben direkt von der Webseite der DPZ ausgedruckt werden können, muss der Ausdruck das Druckdatum und einen Hinweis enthalten, dass der derzeitige Zertifizierungsstatus auf der Homepage der DPZ nachgeprüft werden kann.
Werden bei der DPZ zur Zertifizierung benötigte Nachweise eingereicht, die nur eine eingeschränkte Zertifizierung zulassen, darf nur ein Zertifikat mit Einschränkung des Geltungsbereichs ausgestellt werden.
Nicht bestandene Prüfungen stellen keine hinreichende Grundlage für eine eingeschränkte Zertifizierung dar. Gegebenenfalls kann die Wiederholungsprüfung auf einen eingeschränkten Geltungsbereich (siehe a) bis e) abgestimmt werden.
Das ursprüngliche Ablaufdatum des ausgesetzten Zertifikates wird bei der Wiedereinsetzung ohne Erneuerungs-, Requalifizierungs- oder Rezertifizierungsprüfung (z. B. bei Einreichen von Nachweisen) nicht geändert. Bei Ablegen einer Erneuerungs-, Requalifizierungs- oder Rezertifizierungsprüfung beginnt der neue Zertifizierungszeitraum mit der finalen Entscheidung über die Zertifizierung der DPZ.
Wenn die Zertifizierung einer Person im Fall von 9.3.5. d) zurückgezogen wurde, ist davon auszugehen, dass eine erneute Zertifizierung nicht möglich ist. Sollte der DPZ dennoch ein überprüfbarer Nachweis vorgelegt werden, dass die körperliche Unfähigkeit nicht mehr besteht, gelten die Anforderungen aus 9.3.4.1. a), b), c) oder 9.3.6. b).