Prüfungsbeauftragte gesucht

Aktuell sucht die Personalzertifizierungsstelle der DGZfP (DPZ) Prüfungsbeauftrage in diesen Regionen:

  • Raum München im Verfahren Schallemissionsprüfung (AT)
  • Raum Berlin im Verfahren Thermografieprüfung (TT)

Personen, die als Prüfungsbeauftrage für die DPZ tätig werden möchten, müssen im jeweiligen Verfahren in der Stufe 3 zertifiziert sein. Weitere Voraussetzungen teilen wir Ihnen auf Anfrage mit. Melden Sie sich gern per E-Mail.

Prüfungsbeauftragte gesucht

Informationen für aktive Prüfungsbeauftragte

Aktive Prüfungsbeauftragte müssen folgende Schulungen regelmäßig absolvieren und folgende Nachweise erbringen:

  • Schulung für Prüfungsbeauftragte: alle 2 Jahre
  • Monitoring (Praxis): alle 4 Jahre
  • Monitoring (Theorie): alle 4 Jahre
  • Datum Nahsehfähigkeit: jährlich
  • Datum Farbsehvermögen: alle 5 Jahre

Informationen für aktive Prüfungsbeauftragte

Fragen zu den Prüfungsbeauftragten der DPZ
  • Wie wird die Schulung für Prüfungsbeauftragte absolviert?

    Die Schulung kann online ohne Terminbuchung zu jeder Tageszeit und ohne Zeitrahmen auf folgendem Portal absolviert werden: https://dgzfp.learn-ndt.com/login.

    Nach Beendigung der Schulung erhält jeder Prüfungsbeauftragte automatisch eine Teilnahmebescheinigung per E-Mail. Die DPZ erhält diese ebenfalls automatisch.

    Alternativ kann die Schulung auch bei der DGZfP-Jahrestagung als Präsenzveranstaltung absolviert werden. 

  • Wie wird das Monitoring (Praxis) absolviert?

    Für das Monitoring (Praxis) beobachtet ein anderer Prüfungsbeauftragter der DPZ den Ablauf der Prüfung. Die Beurteilung sollte ein Prüfungsbeauftragter, der/die Mitarbeitende der DGZfP ist, durchführen. Die Terminvereinbarung kann mit einem Ausbildungszentrum der DGZfP oder direkt mit einem Prüfungsbeauftragten durchgeführt werden. Der zu beurteilende Prüfungsbeauftragte wird für eine Prüfung vorgeschlagen und von der DPZ zur Prüfung eingeladen. 

    Der Prüfungsbeauftragte leitet, überwacht und bewertet die Prüfung und füllt alle Dokumente der Prüfung aus (Teilnehmendenliste, Protokoll der Prüfung, Ergebnisliste etc.). Das Monitoring (Praxis) kann bei einer Qualifizierungs-, Rezertifizierungs- oder Requalifizierungsprüfung in den Stufen 1, 2 oder 3 erfolgen. 

    Bei einer Erneuerungsprüfung kann das Monitoring (Praxis) nicht durchgeführt werden. 

    Der beobachtende Prüfungsbeauftragte ist nicht an der Prüfung beteiligt und darf keine Hinweise geben oder Fragen beantworten. Absolut neutrales Verhalten ist erforderlich. Darüber hinaus füllt sie das Formular Prüfungsbeauftragte der DPZ – Monitoring und Hospitation“ aus. Neben der Unterschrift muss der Name in Druckbuchstaben eingetragen werden. 

    Auf der ersten Seite des Formulars müssen oben folgende Angaben eingetragen werden: 

    • Name und Vorname des zu begutachtenden Prüfungsbeauftragten 
    • Verfahren, Stufe und Art der Prüfung 
    • Datum der Prüfung 
    • Ort der Prüfung 

    Das Formular „Prüfungsbeauftragte der DPZ Monitoring und Hospitation“ wird mit den weiteren Dokumenten der Prüfung an die DPZ zurückgegeben.  

  • Wie wird das Monitoring (Theorie) absolviert?

    Das Monitoring (Theorie) ist eine Online-Schulung, bei der alle Fragen innerhalb von max. 60 Minuten beantwortet werden müssen. Termine (Datum und Uhrzeit) gibt die DPZ frei. Dafür ist es erforderlich, dass der Prüfungsbeauftragte der DPZ per E-Mail mitteilt, an welchem Tag das Monitoring (Theorie) absolviert werden möchte. Daraufhin sendet die DPZ den Link für das Monitoring (Theorie) zu. 

    Das Ergebnis wird der DPZ automatisch übermittelt. Die teilnehmende Person wird von der DPZ informiert, ob mindestens 70 Prozent der Fragen richtig beantwortet wurden und das Monitoring (Theorie) somit bestanden wurde. 

  • Wie werden die Nachweise für die Sehfähigkeiten übermittelt?

    Die Nahsehfähigkeit muss jährlich überprüft werden. Das Datum, an dem der Prüfungsbeauftragte seine Nahsehfähigkeit überprüfen lässt, muss der DPZ jährlich per E-Mail mitgeteilt werden. 

    Das Farbsehvermögen muss alle 5 Jahre überprüft werden. Das Datum, an dem der Prüfungsbeauftragte sein Farbsehvermögen überprüfen lässt, muss der DPZ alle 5 Jahre per E-Mail mitgeteilt werden. 

    Es dürfen keine Gesundheitsdaten oder Protokolle an die DPZ gesendet werden, sondern bitte nur das jeweilige Datum.